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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05   

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https://dejure.org/2006,108763
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05 (https://dejure.org/2006,108763)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2006 - L 2 R 485/05 (https://dejure.org/2006,108763)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2006 - L 2 R 485/05 (https://dejure.org/2006,108763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf darf der Versicherte grundsätzlich auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, a.a.O.).

    Darunter ist im Allgemeinen diejenige versicherungspflichtige Beschäftigung zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls dann, wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 19/04 R - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Unter die genannten fallen nicht die "üblichen" Leistungseinschränkungen wie z.B. der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder Gehen erfordern, im Akkord oder Schichtdienst verrichtet werden oder besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- und Konzentrationsvermögen erfordern (vgl. BSG Urteil vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117 und Urteil vom 10. Dezember 2003, aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 1 RA 223/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Hüftleidens;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem das Kassieren, Geld wechseln, das Ausstellen von Rechnungen und Quittungen, die Behandlung von Warenrückgaben und das Verpacken und Ausgeben von Waren sowie die Erteilung von Informationen an die Kunden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.06.2003, L 1 RA 223/02 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 1 RA 139/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Darüber hinaus käme bei dem verbliebenen Restleistungsvermögen auch der Beruf der Telefonistin in Betracht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.09.2005, L 1 RA 139/04 mwN).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    In diesem Falle kann nämlich nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl BSG, NZS 1998, 129 mwN).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Erst wenn der Versicherte auf keinen zumutbaren anderen Beruf "verwiesen" werden kann, ist er berufsunfähig im Sinne des Gesetzes (BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84, ">1246%20RVO%20Nr.%20132#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 132).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2006 - L 1 RA 140/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 2 R 485/05
    Bei beiden Berufen handelt es sich um körperlich leichte Tätigkeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen ohne Witterungsexpsition (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2006, L 1 RA 140/04 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Hildesheim, 02.02.2007 - S 12 SF 118/06
    Der Erinnerungsführer war für das Berufungsverfahren L 2 R 485/05 vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen der dortigen Berufungsklägerin als Rechtsanwalt beigeordnet worden.
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